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Newsflash N°8/2020

Liebe Leserin, lieber Leser,
 
Angesichts der Richtlinien der Regierung und der Notwendigkeit gefährdete Menschen zu schützen, ist das Büro von Info-Handicap bis auf weiteres geschlossen. Termine vor Ort werden ebenfalls bis auf weiteres ausgesetzt. Allerdings bleiben wir telefonisch (366 466-1), per Post und per E-Mail (info@iha.lu) für alle Fragen erreichbar. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis für eventuelle Verzögerungen.
 
Allgemeine Informationen und Kontakte bezüglich des Coronavirus

  • Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst, präventiv und solidarisch.
  • Webseite der Regierung : Informationen zum Coronavirus, den Symptomen, Schutzmaßnahmen, Empfehlungen für Grenzgänger und zur Urlaubsbescheinigung aus familiären Gründen finden Sie auf dieser Internetseite.
  • Internetseite der Hörgeschädigten Beratung : Eine kurze, vereinfachte Zusammenfassung der Informationen von der Erklärung in der Abgeordnetenkammer (17. März) finden Sie auf dieser Internetseite. Informationen zur Sitzung in der Abgeordnetenkammer vom 21. März werden Sie ebenfalls dort finden.
  • 8002 8080 : Telefonische Hotline für spezifische Informationen.
  • coronavirus-hotline@etat.lu : E-Mail für Menschen mit Schwierigkeiten im mündlichen Ausdruck.
  • direction-sante@ms.etat.lu : E-Mail für hörgeschädigte Menschen
  • Informationen in Deutscher Gebärdensprache zum Coronavirus unter diesem youtube-Link der Regierung.
  • Internetseite der „Laboratoires Réunis“ : Die „Laboratoires Réunis“ bieten Corona-Tests im Drive-in an. Dafür benötigt man eine Bescheinigung vom Arzt. Sie müssen im Auto sitzenbleiben, das Personal kommt zum Auto. Weitere Informationen auf ihrer Internetseite.
  • corona.letzshop.lu : Gefährdete Menschen können ihre Einkäufe online über diese Seite erledigen. Weitere Informationen per Telefon 80 08 92 92.
  • Der Transportdienst Adapto wird, wie die Buslinien der RGTR, ab 22. März 2020 bis auf weiteres jeden Sonntag ausgesetzt. Personen, die eine Transportreservierung vorgenommen haben, sowie Transportunternehmen werden von der Abteilung für Transportdienstleistungen des Ministeriums benachrichtigt. Infolgedessen bleiben auch das Call-Center und die „Leetstell-Dienste“ des Verkéiersverbonds sonntags geschlossen.
  • SNCF: „Im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise von COVID 19 und den Anweisungen der französischen Behörden bedauern wir, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir ab Mittwoch, dem 18. März, nicht mehr in der Lage sein werden, Reservierungs- und Bahnhofshilfsdienste für behinderte Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität anzubieten, auch nicht für Anfragen unserer europäischen Partner. In der Tat wird unser Personal im Rahmen dieses Dienstes nicht in der Lage sein, Barrieregesten und insbesondere die Einhaltung eines ausreichenden Abstands zu respektieren. Wir entschuldigen uns dafür und seien Sie versichert, dass unser Dienst nach der Aufhebung von Stufe 3 so bald wie möglich wieder aufgenommen wird.“
  • Achtung! Es sind Trickbetrüger unterwegs. Sie versuchen in Wohnungen zu gelangen, indem sie vorgeben, vom Gesundheitsministerium zu sein oder mit neuen Produkten das Haus desinfizieren zu wollen.

Formulare bezüglich des Coronavirus

  • Pendlerbescheinigung für deutsche Grenzgänger: Im Rahmen der COVID19-Lage gibt es verstärkte Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Luxemburg. Als grenzüberschreitender Arbeitnehmer (Berufspendler) benötigen Sie eine Pendlerbescheinigung. Weitere Informationen hierzu sowie das Formular auf der Internetseite der Bundespolizei. Das nationale Zertifikat für deutsche Grenzgänger, welches Sie über diesen Link der Regierung abrufen können, ist nicht ausreichend. Dennoch sollten Sie die Bescheinigung (Nachweis des Arbeitsverhältnisses) für deutsche Grenzgänger bis zum Erhalt der Pendlerbescheinigung mit sich führen.  
  • Pendlerbescheinigung für belgische Grenzgänger:Formular zum Zertifikat als Berufspendler als Nachweis der Notwendigkeit des Grenzübertritts zwischen Belgien und Luxemburg auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft.
  • Urlaubsbescheinigung aus familiären Gründen im Rahmen der Begrenzung der Ausbreitung einer Epidemie (COVID-19): Eltern, die keine andere Möglichkeit haben, ihr(e) Kind(er) zu versorgen, können eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, um die Versorgung ihres(r) Kindes(er) unter 13 Jahren sicherzustellen (12 bis 18 Tage). Eltern von Kindern ab 13 Jahren haben nur dann Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen, wenn ihr Kind stationär im Krankenhaus behandelt wird. Dieser Urlaub ist auf 5 Tage begrenzt. Der Urlaub kann verlängert werden. Das genaue Verfahren sowie das Formular sind auf der Website der Regierung zu finden. Für Kinder über 12 Jahren mit einer Behinderung wird die Regierung in Kürze gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Eltern ergreifen. Diese Maßnahmen werden so bald wie möglich mitgeteilt.

Ereignisse, Neuigkeiten und Agenda
Da wegen des Virus viele Veranstaltungen abgesagt werden, geben wir folgende Informationen mit Vorbehalt heraus – bitte erkundigen Sie sich zusätzlich kurzfristig, ob die Veranstaltungen immer noch stattfinden.

  •  „Konterbont“ ist ein digitales Magazin. Sie können die App im Apple App Store oder im Google Play Store herunterladen. Das Inhaltsverzeichnis der aktuellen Magazinausgabe können Sie sich auf der facebook-Seite von Konterbont anschauen.  
  • Das PraxisBüro der Universität Luxemburg präsentiert seine Publikation „Netzwerk 3 – Wëssenschaft trëfft Praxis, Politik an Ëffentlechkeet“. Sie beinhaltet Informationen zum Thema „Soziale Arbeit und Digitalisierung“, Thema des Praxis- und Kontakttages des Bachelor in Sozial- und Erziehungswissenschaften 2019. Wenn Sie eine gedruckte Kopie erhalten möchten, senden Sie bitte Ihren Namen und Ihre Adresse an praxisbuero@uni.lu.
  • Purple Day: Am 26. März ist weltweit „Purple Day“, um über Epilepsie zu informieren. Die Idee stammt von einem kanadischen Mädchen, das selber betroffen ist. Es hatte Angst, schief angekuckt zu werden und genierte sich, wenn es kurze Zeit die Kontrolle über seinen Körper verlor. Der Verein für Menschen mit Epilepsie AAPE inforéiert, dass 1 von 100 Personen hier in Luxemburg Epilepsie hat, dass es sich um die häufigste neurologische Krankheit handelt und dass es nicht ansteckend ist. Weitere Informationen auf ihrer Webseite aape.lu oder per Telefon 52 52 91.
  • Absagen und Erreichbarkeit in aktueller COVID-19-Lage:
    • Alle Aktivitäten (Generalversammlung, Versammlungen des Verwaltungsrates, Disco Party, usw.) von ZEFI im März und im April. Telefonische Beratungen bleiben jedoch offen und Sie können ZEFI per E-Mail unter info@zefi.lu kontaktieren.
    • Die Patiente Vertriedung asbl führt keine Beratungen in ihren Büros durch vom 16. bis 27. März. Ihre Dienste sind wie gewohnt erreichbar unter 49 14 57 – 1 und info@patientevertriedung.lu
    • Die Ligue HMC hat entschieden, ihre Ateliers und administrative Dienststelle zu schließen. Bei Fragen können Sie eine E-Mail an direction@ligue-hmc.lu schicken.
    • Alle Tätigkeiten der Fondation EME werden bis auf weiteres ausgesetzt. Die Fondation EME bleibt jedoch zugänglich und wird auf alle Fragen und Wünsche eingehen.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Internetseite oder in unserem nationalen online Agenda.

Wir wünschen Ihnen Solidarität, Klarheit und Zuversicht und hoffen, dass sich die Situation dank der Voraussicht und Verantwortung aller positiv entwickeln wird.Passen Sie auf sich auf, bleiben Sie zuhause und gesund!
Ihr Info-Handicap Team