Zielgruppe/Ziele:
- Die in Artikel 9 des Gesetzes genannten Kategorien von Personen, die bereits CTAs sind, aber ihre Kenntnisse über das Gesetz vertiefen möchten.
- Die in Artikel 10 des Gesetzes genannten Kategorien von Personen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, um die Zulassung als CTA beantragen zu können, für die diese Ausbildung obligatorisch ist.
- Angestellte von Gemeinden, Behörden usw., die sich über das Gesetz weiterbilden möchten, auch wenn sie keine Zulassung erhalten können, weil sie nicht in die Kategorien fallen, die das Gesetz in Artikel 10 vorsieht, oder nicht die Absicht haben, eine Zulassung zu beantragen.
Inhalt der Ausbildung
- Tag 1
- Teil 1
- Info-Handicap: Mission und Werte
- Die verschiedenen Arten von Behinderung nach der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit von Behinderungen (ICF) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
- Design for All
- Teil 2
- UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Teil 3
- Rolle, Verantwortlichkeiten, Kompetenzen und Berufspraxis des „Technischen Kontrolleurs für Barrierefreiheit (CTA)“.
- Teil 4
- Vorstellung des Zentrums für die Entwicklung von Fähigkeiten im Zusammenhang mit Sehvermögen (CDV)
- Austausch mit einer Person mit Sehbehinderung
- Praktische Anwendung: Verstehen Sie die Hindernisse, denen blinde/sehbehinderte Menschen im Alltag begegnen.
- Teil 5
- Vorstellung der ADAPTH
- Austausch mit einer Person mit motorischer Beeinträchtigung
- Praktische Anwendung: Verstehen Sie die Hindernisse, denen Rollstuhlfahrer im Alltag begegnen.
- Teil 1
- Tag 2
- Präsentation durch einen Architekten und Ausbilder von ADAPTH
- Nationale Gesetze und Vorschriften zur Barrierefreiheit
- Gesetz zur Barrierefreiheit
- Verordnung über öffentlich zugängliche Orte
- Tag 3
- Präsentation durch einen Architekten und Ausbilder von ADAPTH
- Nationale Gesetze und Vorschriften zur Barrierefreiheit
- Verordnung über öffentlich zugängliche Orte (Fortsetzung)
- Verordnung über Mehrfamilienhäuser
Arbeitsblatt
Information | Details |
---|---|
Dauer | 16 Stunden an 3 Tagen |
Datum | Gemäß den von Info-Handicap festgelegten Terminen |
Anzahl der Teilnehmer | Max. 15 Personen |
Sprache der Weiterbildung | FR und LU (auf Anfrage auch in DE und ENG) |
Modalitäten der Anmeldung | Über die Website |
Kosten der Weiterbildung | 150€/Person |
Modalitäten für die Anmeldung (individuel) / Rechnungsstellung der Teilnehme und Ausstellung der Bescheinigung über Teilnahme
Die Anmeldung ist obligatorisch und kostet 150€/Teilnehmer.
Die Anmeldung hängt von der Anzahl der verfügbaren Plätze ab. Sie erfolgt ausschließlich über das Online-Formular.
Für CTA-Schulungen: Priorität haben jedoch Personen, die eine Zulassung als Technischer Prüfer für Barrierefreiheit benötigen, um ihren Beruf ausüben zu können.
Die Stornierung einer Teilnahme ist jederzeit möglich, indem Sie eine E-Mail an formations@iha.lu
- Innerhalb von 10 Arbeitstagen vor der Veranstaltung wird sie nicht in Rechnung gestellt.
Die Teilnahme kann verschoben werden. - Weniger als 10 Arbeitstage vor dem Termin der Fortbildung wird die Anmeldegebühr fällig.
Ein Teilnehmer, der verhindert ist, kann sich vertreten lassen. Diese Vertretung muss spätestens am Vortag der Fortbildung an formations@iha.lu gemeldet werden.
Jede Anmeldung ist bestätigt, sobald die entsprechenden Gebühren bezahlt wurden.
Für CTA-Schulungen: Wenn ein Teilnehmer nur teilweise abwesend ist, wird die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung verweigert.