Die die Erklärung abgebende Stelle “ Info-Handicap – Conseil national des personnes handicapées asbl“ ist bemüht ihre Website und ihre mobile Anwendung im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise konform mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1.1.
Eine von der Firma Access42 durchgeführte Konformitätsprüfung ergab, dass 98,57 % der Kriterien des RAWeb v1.1 (Stufe AA) erfüllt sind.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Nichtkonformitäten
- Kriterium 13.3 – Zum Herunterladen bereitgestellte Bürodokumente.
Einige der zum Herunterladen angebotenen PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei (Strukturierung der Überschriften, Bildbeschreibungen, Kontraste, Sprache des Dokuments).
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen.
Die folgenden Inhalte werden von Dritten bereitgestellt, werden weder von Info-Handicap finanziert noch entwickelt und unterliegen nicht dessen Kontrolle:
- das Spendenmodul Stripe: Rahmen ohne Titel, unzureichender Kontrast, Felder ohne Beschriftung, schwer erkennbarer Fokus, inkonsistente Tabulatorreihenfolge;
- das Anmeldeformular Billetweb: Felder ohne Beschriftung, nicht gruppierte Felder gleicher Art, unzureichende Eingabeprüfung und Kontrast;
- die archivierten Newsflashes von Mailchimp: Die bis zum 9. Juli 2026 versendeten Newsflashes enthalten Barrierefreiheitsfehler, insbesondere Bilder, die nicht korrekt beschrieben sind, und Überschriften, die nicht korrekt strukturiert sind. Diese Fehler wurden in den seit dem 10. Juli 2026 versendeten Newsflashes behoben. Hinzu kommen plattformspezifische Einschränkungen des Versanddienstes (Mailchimp): nicht gekennzeichnete Sprachwechsel, schlecht strukturierte Listen und Tabellen sowie Formatierungs-Tags.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 3 September 2026 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website und mobiler Anwendung mit den Anforderungen des RAWeb 1.1.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an accessibilite@iha.lu, in der Sie Ihr Problem beschreiben und uns die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:
- schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
- mündlich in einem Interview oder per Telefon.
Durchsetzungsverfahren
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.
