Barrierefreiheit an öffentlich zugänglichen Orten
Das Gesetz zur Barrierefreiheit regelt, dass Orte, die öffentlich zugänglich sind, für alle Menschen nutzbar sein müssen. Wir arbeiten eng mit ADAPTH zusammen, um Weiterbildungen zur Barrierefreiheit (CTA-Weiterbildung) anzubieten. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Website und auf accessibilite.lu, einer Seite des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen.
Unsere CTA-Weiterbildung (Contrôleur Technique en Accessibilité) bildet technische Kontrolleure im Bereich Barrierefreiheit aus.
Die Schulung hat zwei Ziele:
- Den zukünftigen technischen Kontrolleuren für Barrierefreiheit das notwendige Wissen über das Gesetz und die Vorschriften zu vermitteln, damit sie ihre Aufgaben gemäß Artikel 10 (5) erfüllen können.
- Einen Austausch mit Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, um ihre Bedürfnisse im Bereich Barrierefreiheit besser zu verstehen


Barrierefreier Tourismus
Mit dem EureWelcome-Label zeichnen wir Orte und Veranstaltungen aus, die barrierefrei gestaltet sind. Dieses Qualitäts-Label steht im Rahmen des „Design for All“ – das heißt, es ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen gedacht, sondern auch für Senioren, Familien und Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen. Ziel ist es, dass alle Touristenattraktionen, Gebäude und Events für jeden zugänglich sind.
Barrierefreie Kommunikation
Barrierefreie Kommunikation ist wichtig, um allen Menschen Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Das betrifft zum Beispiel einfache Sprache, Leichte Sprache, Webstandards, Technologien wie KI (künstliche Intelligenz), Gebärdensprache und Audiodeskription.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns, Akzent (Zentrum für barrierefreie Kommunikation), Klaro (Experten für Leichte Sprache), die Solidarität mit Hörgeschädigten oder die Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung wenden.
