Ab dem 1. August 2018 sind Inhaber eines Schwerbehindertenausweises der Kategorien B und C und Inhaber eines Schwerbehindertenausweises ab einem Grad von 50% bei einer Regularisierung durch den Zugbegleiter (PAT) im Falle eines Antrags auf Verlängerung der Reise oder einer Reise erster Klasse von der Zahlung eines Aufpreises befreit.
Das bedeutet dass man dann keinen Aufpreis bezahlen muss, wenn man die Fahrkarte im Zug kauft.
Es gilt jedoch zu beachten, dass die erste Klasse auch mit der „carte d’invalidité B“ oder „C“ oder mit Schwerbehindertenausweis nicht kostenlos ist.
Es sei daran erinnert, dass die Luxemburger Invaliditätskarte im Ausland ungültig ist.
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