Vorbereitung auf die Aufnahme einer Person mit Behinderung am Arbeitsplatz

Eine Schulung über den Umgang mit Behinderung am Arbeitsplatz Diese Schulung hilft Unternehmen dabei, Menschen mit Behinderungen besser zu verstehen, gut in Teams einzubinden und ihre Stärken zu nutzen. 

Ziele der Weiterbildung

Gute Vorbereitung für die Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen.
Wenn ein Mensch mit Behinderung in ein Unternehmen kommt, ist es wichtig, dass alle gut vorbereitet sind. So kann die Zusammenarbeit erfolgreich gelingen.
Diese Schulung gibt Mitarbeitenden und Führungskräften das nötige Wissen, um ein offenes, unterstützendes und inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen.

Die Ziele der Weiterbildung:

  • Inklusion wird von Anfang an gelebt. Schon beim Start eines neuen Teammitglieds.
  • Arbeitgeber und Mitarbeitende verstehen besser, wie Menschen mit Behinderungen leben und arbeiten.
  • Eine inklusive Unternehmenskultur wird gefördert. Das verbessert die Zusammenarbeit.
  • Unternehmen erfüllen so auch ihre gesetzlichen Pflichten zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
  • Es werden gute Methoden vermittelt, um die Arbeitszufriedenheit und Leistung im Team zu steigern.

Was in der Weiterbildung behandelt wird

  • Einführung durch Info-Handicap
    • Vorstellung von Info-Handicap
    • Besser kommunizieren mit Menschen mit Behinderungen
      • Was ist eine Behinderung ist und welche verschiedenen Arten gibt es (motorisch, sensorisch, intellektuell, psychisch, kognitiv und unsichtbar)
      • Tipps, wie man sich im Sinne eines respektvollen Umgangs richtig verhält und gut kommuniziert.
  • Gesetzliche Pflichten und Rechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
    • Bestehende Prozeduren zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen (z. B. angemessene Vorkehrungen)
    • Verfügbare finanzielle Unterstützungen und Hilfen für Unternehmen
    • Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz
  • Erfahrungsberichte und konkrete Situationsbeispiele
    In einer Arbeitswelt, die immer offener und vielfältiger wird, ist es wichtig, dass wir besser verstehen, wie Menschen mit Behinderungen leben.
    • Vortrag von mehreren Verbänden, die verschiedene Arten von Behinderungen vertreten
    • Erfahrungsberichte und Austausch mit Botschaftern dieser Vereinigungen
      • Ihre Herausforderungen und ihr Erfolg in der Arbeitswelt
      • Mögliche Auswirkungen ihrer Behinderung auf den Arbeitsalltag
    • Stereotype durchbrechen: Sensibilisierung für die Realitäten, die sie in Bezug auf ihre Behinderung erleben in der Arbeitswelt
    • Besseres Verständnis von Behinderung durch konkrete Situationen im städtischen Umfeld

Arbeitsblatt

InformationDetails
Dauer1 Tag
Wiederkehrende Termine3X pro Jahr gemäß den von Info-Handicap festgelegten Daten.
Anzahl der Teilnehmer      Max. 15 Personen
Sprache der Weiterbildung          FR und LU
Modalitäten der Anmeldung       Über die Website
Kosten der Weiterbildung           150€/Person   

Modalitäten für die Anmeldung (individuel) / Rechnungsstellung der Teilnehme und Ausstellung der Bescheinigung über Teilnahme

Die Anmeldung ist obligatorisch und kostet 150€/Teilnehmer.

Die Anmeldung hängt von der Anzahl der verfügbaren Plätze ab. Sie erfolgt ausschließlich über das Online-Formular.

Für CTA-Schulungen: Priorität haben jedoch Personen, die eine Zulassung als Technischer Prüfer für Barrierefreiheit benötigen, um ihren Beruf ausüben zu können.

Die Stornierung einer Teilnahme ist jederzeit möglich, indem Sie eine E-Mail an formations@iha.lu

  • Innerhalb von 10 Arbeitstagen vor der Veranstaltung wird sie nicht in Rechnung gestellt.
    Die Teilnahme kann verschoben werden.
  • Weniger als 10 Arbeitstage vor dem Termin der Fortbildung wird die Anmeldegebühr fällig.

Ein Teilnehmer, der verhindert ist, kann sich vertreten lassen. Diese Vertretung muss spätestens am Vortag der Fortbildung an formations@iha.lu gemeldet werden.

Jede Anmeldung ist bestätigt, sobald die entsprechenden Gebühren bezahlt wurden.

Für CTA-Schulungen: Wenn ein Teilnehmer nur teilweise abwesend ist, wird die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung verweigert.

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