Workshops „Bewosst“

Ziel der Workshops ist, Mitarbeitende für die Themen Barrierefreiheit, Inklusion und die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen zu sensibilisieren – und damit den Service für alle Kunden nachhaltig zu verbessern. In den Workshops findet auch ein Austausch mit betroffenen Personen statt.

Broschüren

Wir haben eine Broschüre zum Thema entwickelt.

Arbeitsblatt

  • Dauer:
    2 Stunden
  • Datum:
    Auf Anfrage
  • Anzahl der Teilnehmer:
    Max. 15 Personen
  • Sprache der Weiterbildung:
    LU/FR/DE/EN
  • Kosten der Weiterbildung:
    300 € für die Gruppe

Modalitäten für die Anmeldung (Gruppe) / Stornierung und Ausstellung der Teilnahmebescheinigung

Für Gruppenbuchungen ist eine Platzzahl von mindestens 8 und höchstens 15 Personen festgelegt.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich per E-Mail an formations@iha.lu

Eine Stornierung ist jederzeit möglich per E-Mail an formations@iha.lu .

  • Erfolgt die Stornierung mehr als 10 Werktage vor dem Termin der Weiterbildung, wird sie nicht in Rechnung gestellt.
    Die Weiterbildung kann ebenfalls verschoben und neu geplant werden, abhängig von der Verfügbarkeit der Referenten.
  • Weniger als 10 Werktage vor dem Termin der Weiterbildung ist die gesamte Anmeldegebühr fällig.
  • Bei einer Stornierung durch einen Teilnehmer kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Dieser Ersatz muss spätestens am Vortag der Weiterbildung an formations@iha.lu gemeldet werden.

Teilnahmebescheinigung

Eine Teilnahmebescheinigung, ausgestellt von Info-Handicap, wird jedem Teilnehmer ausgehändigt, sobald er die gesamte Weiterbildung absolviert hat.

Seit August 2012 ist Info-Handicap asbl – Conseil national des personnes handicapées (CNPH) vom Ministère de l’Education Nationale et de la Formation Professionnelle als Zentrum für berufliche Weiterbildung anerkannt.

Ministerialerlass vom 18.07.2012 über die Anerkennung der asbl Info-Handicap – Conseil national des personnes handicapées als Veranstalter von Weiterbildungen zur beruflichen Weiterbildung gemäß Artikel L-542-2 des Arbeitsgesetzbuches – Amtsblatt B – 67 vom 08. August 2012, S. 1084.