Liebe Leserin, lieber Leser,
Heute testen wir Ihr Lese-Durchhaltevermögen – kurz vor den winterlichen Feiertagen präsentiert sich der Newsflash berstend voll mit vielen wichtigen Informationen. In unserer FAQ-Rubrik, teilen wir gemeinsam mit dem Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen, wichtige Infos zur Umsetzung des 2. Aktionsplans in einfacher Sprache. Ebenso teilen wir in der FAQ-Rubrik Informationen zum Adapto-Dienst des Ministeriums für Mobilität und Öffentliche Arbeiten. Weiterhin gibt es Veranstaltungen, Artikel in der Presse – wir wünschen viel Freude beim Entdecken und bereits jetzt ein angenehmes Wochenende!
FAQ (Häufig gestellte Fragen) – Was tut Luxemburg für die Rechte von Menschen mit Behinderung? Informationen in einfacher Sprache.
Thema: Alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz. Das steht im Artikel 12 von der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein wichtiges Gesetz. Es sagt: Alle Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Artikel 12 ist ein Teil von diesem Gesetz. Er sagt: Alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz. Das bedeutet: Jeder Mensch hat die gleichen Rechte. Und das Gesetz behandelt alle Menschen gleich. Das gilt auch für Menschen, die unter einer gesetzlichen Schutz-Maßnahme stehen. Eine gesetzliche Schutz-Maßnahme ist zum Beispiel: die Vormundschaft. Vormundschaft heißt: Sie haben einen „Tuteur“. Im Artikel 12 steht also: alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz. Auch wenn Sie zum Beispiel eine Vormundschaft haben.
In Luxemburg gibt es einen Plan. Dieser Plan ist für Menschen mit Behinderungen. Der Plan gilt von 2019 bis 2024. Der Plan soll helfen, die UN-Behinderten-Rechts-Konvention umzusetzen. Er heißt: Aktions-Plan. In diesem Plan stehen wichtige Maßnahmen für die Umsetzung des Artikel 12.
Artikel 12 sagt: Luxemburg muss seine Gesetze ändern. Es ist wichtig, das „Vormundschafts-Gesetz“ zu ändern. Diese Änderung ist sehr kompliziert. Deshalb hat das Justiz-Ministerium entschieden: sie machen die Änderung in zwei Teilen.
Das ist der erste Teil: das Justiz-Ministerium führt einen neuen Vertrag zur Schutz-Maßnahme ein. Dieser Vertrag ist eine Vorsorge-Vollmacht. In dem Vertrag steht, wer sich um eine Person mit Behinderung kümmert, wenn sie es selbst nicht mehr kann. Das heißt auf Französisch: „mandat de protection future“. Das ist ein Vertrag, den man außerhalb vom Gericht benutzt. Das heißt: man braucht dafür keinen Richter. Man kann diesen Vertrag benutzen, ohne vor Gericht zu gehen.
Bei diesem Vertrag kann ein Erwachsener (das heißt: Vollmacht-Geber) eine Person (das heißt: Bevollmächtigten) ernennen. Mit dem Vertrag kann eine Person sagen: Wenn ich nicht mehr kann, dann soll der Bevollmächtigte für mich sprechen.
Aber es gibt auch Dinge, die der Bevollmächtigte nicht entscheiden darf.
Zum Beispiel:
• Heiraten
• Sich scheiden lassen
• Den Namen ändern
Diese Dinge darf nur die Person selbst entscheiden. So hat die Person immer noch Rechte. Und die Person kann immer noch Dinge selbst entscheiden.
Die Vorsorge-Vollmacht sorgt dafür, dass man keine gerichtliche Schutz-Maßnahme einrichten muss. Zum Beispiel muss der Vormundschafts-Richter keinen Tuteur (Vormund) ernennen.
Der Gesetzes-Plan für die Vorsorge-Vollmacht wurde im Januar 2023 eingereicht. Aber das Gesetz ist noch nicht fertig. Man arbeitet noch daran.
Das ist der zweite Teil: es geht um die gesetzlichen Regeln für die Vormundschaft. Dafür braucht man einen Richter. Diese Regeln sollen ganz neu gemacht werden. Die Regeln sollen mit dem Artikel 12 der UN-BRK übereinstimmen.
Das Justiz-Ministerium hat einen Plan für ein neues Gesetz für die Vormundschaft gemacht. Das nennt man auch: Gesetzes-Vorlage. Diesen Plan wollen sie mit verschiedenen Leuten besprechen. Zum Beispiel mit Politikern und Experten. Das Ziel von dem neuen Gesetz ist: Menschen, die Hilfe brauchen, und unter eine gesetzliche Schutz-Maßnahme gestellt werden, sollen mehr selbst bestimmen können. Diese Menschen nennt man auch: schutz-bedürftig. Und diese Menschen sollen selbst entscheiden können. Das nennt man auch: autonom sein.
FAQ (Häufig gestellte Fragen) – Adapto
Fahrer kontaktieren
Der Kunde kann den Fahrer maximal 5 Minuten vor dessen Ankunft anrufen. Dies ist eine Maßnahme, um sicherzustellen, dass die Adapto-Nutzer die Fahrer nicht ablenken. Die Adapto-App sorgt dafür, dass die Kunden die Busfahrt in Echtzeit verfolgen können.
Ihre Mithilfe ist gefragt!
- Bank-Gewohnheiten – Umfrage: Das OSAPS (Office de Surveillance de l’Accessibilité des Produits et Services – Deutsch: Amt für die Überwachung der Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen) macht eine Umfrage. Die Umfrage hat das Thema: die Bank-Gewohnheiten von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Es ist wichtig, dass alle Menschen Bank-Geschäfte machen können. Sie finden die Umfrage in einfacher Sprache in diesem PDF (Google-Drive-Link). Sie finden die Umfrage auch online auf der Umfrage-Website.
Meldungen
- Info-Handicap – Dienststelle geschlossen: Unsere Dienststelle ist vom Samstag, den 21. Dezember bis zum Sonntag, 5. Januar geschlossen. Wir sind ab Montag, dem 6. Januar, wieder für Sie da.
- Bildungsbericht: Am 9. Dezember 2024 haben das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend und die Universität Luxemburg gemeinsam den vierten Nationalen Bildungsbericht vorgelegt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums. Der Radiosender 100,7 berichtete ebenfalls und legte den Schwerpunkt auf die Inklusion; bitte finden Sie ihn auf der Website von 100,7 (auf Luxemburgisch).
- Beitrag zu Arbeitswelt und Inklusion – 100,7: Der Radiosender hat einen Beitrag zu Arbeitswelt und Inklusion veröffentlicht. Unter anderem wird Herr Di Ronco, Mitarbeiter von Info-Handicap, interviewt. Sie finden den gesamten Beitrag auf der Website von 100,7 (auf Luxemburgisch).
- Agence du Bénévolat – Verleihung des „Label de Qualité BÉNÉVOLAT“: Die Agence du Bénévolat hat am 5. Dezember ihr „Label de Qualité BÉNÉVOLAT“ an die folgende Organisation verliehen: FNEL Scouten A Guiden, Fondatioun Kriibskrank Kanner (aide aux enfants atteints d’un cancer), SOS Détresse – Mir hëllefen iwwer Telefon an online asbl, Trisomie21 Lëtzebuerg asbl und Elisabeth Handicap / Yolande asbl. Weitere Informationen zur Verleihung des Labels finden Sie auf der Facebook-Seite der Agence du Bénévolat. Mehr über das Label an sich erfahren Sie auf der Website der Agence du Bénévolat. Wir gratulieren allen Empfängern sehr herzlich, vor allem unseren Mitgliedsvereinen Trisomie21 Lëtzebuerg asbl und Elisabeth Handicap / Yolande asbl.
- Lëtzebuerger Journal-Artikel über Aktionstage: Melody Hansen berichtet in ihrem Editorial „An allen anderen Tagen auch“ über die Wichtigkeit von Aktionstagen, wie dem 3. Dezember, Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung. Wie der Titel schon besagt, findet sie es ebenfalls als wesentlich, dass sich Sensibilisierung und Umdenken auf alle anderen Tage des Jahres ausbreitet. Lesen Sie den vollständigen Artikel auf der Website des Lëtzebuerger Journal (nur mit Abo erhältlich).
- Der SMA stellt sich vor: Der SMA, Service Moyens Accessoires, einer unserer Mitgliedsvereine, wurde von Info-Handicap, im Rahmen seiner 30-Jahr-Feier, interviewt. Lesen Sie gerne das Interview und erfahren Sie mehr über diesen Verein in diesem Artikel (PDF, Google-Drive-Link).
- 2075 – DADOFONIC – RTL berichtet: Das inklusive Theaterensemble DADOFONIC führt sein Stück „2075 – Eine Odyssee durch das Weltall“ dieses Wochenende im Théâtre National auf. RTL hat eine Reportage veröffentlicht – Sie finden diese auf der Website von RTL (auf Luxemburgisch).
- Fondation EME – Broschüre 2024: Die Fondation EME stellt ihren Jahresbericht in der Form ihrer Broschüre 2024 vor. Lesen Sie mehr über Inklusion durch Musik in der Broschüre auf der Website der Fondation EME.
Agenda
- 31. Januar 2025 – Kolloquium „Inklusion & intellektuelle Beeinträchtigung“: Dieses von X-Fragile Europe und seinem wissenschaftlichen Rat organisierte Kolloquium findet im Haus des Sports der Provinz Lüttich (Belgien) statt. Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer (auf Französisch, PDF, Google-Drive-Link).
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite oder in unserem nationalen online Agenda. Achtung, wir machen Sie darauf aufmerksam, dass nicht alle Links barrierefrei sind; wenn Sie die Informationen in barrierefreier Form benötigen, melden Sie sich gerne bei der jeweiligen Organisation. Möchten auch Sie wichtige oder kurzfristige Informationen bezüglich Behinderung und Inklusion landesweit teilen? Dann schicken Sie uns eine Nachricht an communication@iha.lu.
Alles Gute wünscht Ihnen
Ihr Info-Handicap Team