Aktuelle Covid-19 Maßnahmen bei Info-Handicap: Sie können Termine, falls nicht anders möglich und auch nur nach Vereinbarung, vor Ort wahrnehmen. Auch unsere Versammlungssäle können Sie wieder für bestimmte Manifestationen nutzen, unter der Bedingung, dass Sie die sanitären Vorschriften einhalten. Wir sind telefonisch (366 466-1), per Post und per E-Mail (info@iha.lu) für alle Fragen erreichbar.
Weitere Informationen zum Coronavirus, den Symptomen, Schutzmaßnahmen sowie Empfehlungen für Grenzgänger finden Sie auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums.
Informationen in Einfacher Sprache
Info-Handicap hat einige Dokumente gesammelt
über den „Corona-Virus“.
Diese Informationen sind leicht zu lesen:
Es gibt eine Impfung gegen das Corona-Virus.
Sie finden weitere Informationen
in diesem Dokument in Leichter Sprache.
Sie können sich impfen lassen.
Sie bekommen eine Einladung mit der Post.
Dieses Dokument in Leichter Sprache
ist ein Beispiel für die Einladung.
Die Impf-Zentren sind barriere-frei.
Sie können mit dem Roll-Stuhl in das Impf-Zentrum fahren.
Eine Begleit-Person darf mitkommen.
Die Hörgeschädigten Beratung kann helfen,
wenn Sie eine Hör-Schädigung haben und Hilfe im Impf-Zentrum brauchen.
- Wie schütze ich mich? (Dokument 1, Dokument 2)
- Wie begrüße ich ohne Anfassen?
- Wie wasche ich meine Hände richtig?
- Was heißt Kontakt-Sperre?
Warum müssen wir viel zu Hause bleiben? - Was heißt „social distancing“?
- Was heißt „flatten the curve“?
Die Dokumente sind von:
Klaro und EVA von APEMH haben ein Video in Einfacher Sprache gemacht zum Thema:
Impfung gegen das Corona-Virus:
Wie soll ich mich entscheiden ?
Sie finden das Video unter diesem Youtube-Link.
Das Video ist in luxemburgischer Sprache.
Es gibt keine Unter-Titel.
Klaro hat ein Video in Einfacher Sprache gemacht über:
So verhalte ich mich in der Covid-19-Zeit.
Sie finden das Video auf diesem Youtube-Link.
Das Video ist auf Luxemburgisch.
Die Unter-Titel sind auf Deutsch.
Sie finden noch viele weitere leicht erklärte Informationen
auf der Web-Seite von Klaro.
Zum Beispiel: Not-Stand in Luxemburg: was heißt das?
Sie können sich auch auf der Facebook-Seite von Klaro informieren.
Sie finden viele Informationen in Leichter Sprache
auf der Web-Seite von Hörgeschädigten Beratung.
Zum Beispiel: Impf-Strategie, Impf-Termin, wichtige Regeln
in Luxemburg, Quarantäne, Isolierung, Presse-Konferenzen.
Coronavirus : Psychische Gesundheit
Das Ministerium hat die Webseite www.covid19-psy.lu zusammen mit der Ligue Luxembourgeoise d’Hygiène Mentale als Ergänzung zur offiziellen Webseite der Regierung (www.covid19.lu ) eingerichtet.
Sie finden auf der Internetseite nützliche Informationen über das Thema psychische Gesundheit in Zeiten von Gesundheitskrisen neben Antworten auf folgende Fragen: Wie können Sie Ihre psychische Gesundheit bewahren? Wann und wo kann man professionelle Hilfe in Anspruch nehmen? Wie können Sie oder Ihr Kind Stresssituationen bewältigen? Wie kann man mit Angst und Depressionen umgehen? Wie kann man mit dem Ende des Lebens oder dem Tod eines geliebten Menschen umgehen? Wie kann man die Anzeichen einer Psychose erkennen? Weitere Fragen und Antworten werden im Laufe der Zeit hinzugefügt.
Coronavirus : Transport
Adapto und Capabs
- Adapto-Dienst fährt jetzt Covid-19-Teststationen an: das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten informiert, dass der Adapto-Dienst seit dem 5. Februar die Covid-19-Teststationen anfährt. Reservieren muss man jedoch unbedingt per Telefon und nicht über die App oder die Online-Plattform. Dies liegt daran, dass das Online-Buchungssystem keine Schleifenfahrten akzeptiert, da die Abfahrt- und Rückfahrtadresse nicht identisch sein können. Aus dem gleichen Grund wird so sichergestellt, dass das gleiche Fahrzeug für die Hin- und Rückfahrt genutzt wird, und der Benutzer im Bus sitzen bleiben kann. Außerdem kann nur so gewährleistet werden, dass das Fahrzeug für eine einzige Person reserviert ist, was bei dieser Art von Fahrt unbedingt erforderlich ist.
- Das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten hat Anweisungen für die Verkehrsdienste ADAPTO und CAPABS herausgegeben, welche in der stufenweisen Aufhebung der Einschränkung angebracht sind.Das Word-Dokument mit den Anweisungen finden Sie, in französischer Sprache, unter diesem Link.
Reservierungs- und Bahnhofshilfsdienste
- SNCF: „Im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise von COVID 19 und den Anweisungen der französischen Behörden bedauern wir, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir ab Mittwoch, dem 18. März, nicht mehr in der Lage sein werden, Reservierungs- und Bahnhofshilfsdienste für behinderte Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität anzubieten, auch nicht für Anfragen unserer europäischen Partner. In der Tat wird unser Personal im Rahmen dieses Dienstes nicht in der Lage sein, Barrieregesten und insbesondere die Einhaltung eines ausreichenden Abstands zu respektieren. Wir entschuldigen uns dafür und seien Sie versichert, dass unser Dienst nach der Aufhebung von Stufe 3 so bald wie möglich wieder aufgenommen wird.“
Coronavirus : Formulare und Bescheinigungen
Re-open EU
Die Webseite Re-open EU informiert über die verschiedenen geltenden Maßnahmen, unter anderem über Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende, das digitale EU-Zertifikat, um Ihnen dabei zu helfen, Ihr Recht auf freies Reisen auszuüben, und mobile Anwendungen zur Verfolgung und Warnung von Coronavirus-Kontakten. Die Informationen werden häufig aktualisiert und sind in 24 Sprachen verfügbar. Dies sollte Ihnen helfen, Ihre Reise in Europa zu planen, während Sie sicher und gesund bleiben. Für das Überschreiten verschiedener Grenzen muss ein Nachweis oder eine ehrenwörtliche Erklärung ausgefüllt werden.
Urlaube
- Urlaub aus familiären Gründen für Eltern von Kindern mit Behinderung:
Eltern von Kindern mit Behinderungen, die über 12 Jahre alt sind und die die Sonder-Zulage für behinderte Kinder erhalten, können Urlaub aus familiären Gründen ohne die Bedingung eines Krankenhausaufenthalts erhalten. Finden Sie hier den Link zum offiziellen Gesetzestext. Weitere Informationen: https://guichet.public.lu/de/entreprises/ressources-humaines/conges/situation-perso/conge-raisons-familiales.html
- Urlaub aus familiären Gründen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beantragen:
Dieser Urlaub kann verlängert werden, wenn das Kind im weitesten Sinne des Wortes unter Quarantäne gestellt wird. Die Altersgrenze von unter 13 Jahren gilt nicht für Kinder, die die Sonderzulage erhalten (Kinder mit einer dauerhaften Beeinträchtigung oder dauerhaften Minderung von mindestens 50 % der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten eines gleichaltrigen Kindes ohne Behinderung). Diese Bestimmungen finden bis einschließlich den 17 Juli 2021 Anwendung. Weitere Informationen : https://guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/conges-jours-feries/situation-personnelle/covid-conge-quarantaine-isolement-enfant.html
- „Urlaub zur Unterstützung der Familie“ im Rahmen der Covid-19 Pandemie:
Der Urlaub zur Unterstützung der Familie wurde eingeführt, um es Angestellten und Selbständigen zu ermöglichen, nach der Schließung einer Tages-, Ausbildungs- oder Arbeitsstruktur eine erwachsene Person mit einer Behinderung oder eine ältere Person zu betreuen. Der Urlaub zur Unterstützung der Familie kann bis zum 25. November 2021 beantragt werden. Der Urlaub endet, wenn die zugelassene Struktur den Minister über die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit oder eines Teils ihrer Tätigkeit und die Verfügbarkeit eines Platzes in der zugelassenen Struktur für den Benutzer benachrichtigt. Öffentlich Bedienstete durchlaufen das gleiche Verfahren für die Beantragung von Urlaub zur Unterstützung der Familie wie Angestellte und Selbständige. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion.
Coronavirus: Arbeit
Interne und externe Wiedereingliederung
Die Regierung hat beschlossen, bestimmte Fristen für das externe und interne Neuklassifizierungsverfahren vorübergehend zu verlängern. Link zur Website guichet.public.lu für weitere Informationen.
- Wenn der Arbeitsmediziner in seinem Gutachten zu dem Schluss kommt, dass eine interne Wiedereingliederung möglich ist, muss der Sekretär der „Gemischten Kommission“ innerhalb von 30 Arbeitstagen (statt 5 Arbeitstagen) mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen, um seinen Standpunkt zu erfahren.
- Die Entscheidung der „Gemischten Kommission“ wird der betroffenen Person und ihrem Arbeitgeber innerhalb von 30 Arbeitstagen, statt 15 Tagen, mitgeteilt.
Coronavirus: Impfung
- Videos zum Impfen: das Gesundheitsministerium hat Videos veröffentlicht, welche erklären, wie Sie Hilfe beim Vereinbaren eines Impf-Termins erhalten können. Wenn Sie eine Seh-, Hör- oder sonstige Behinderung haben, erhalten Sie in diesem Video Informationen dazu, wo Sie Unterstützung erhalten können. Finden Sie hier das Video auf Deutsch, sowie auf der Webseite covid19.lu die Videos in weiteren Sprachen (Französisch, Luxemburgisch und Englisch, auf der Webseite ganz unten).
Impfstrategie
- Flyer der luxemburgischen Regierung mit Informationen über die Impfphasen, Impfstoffe und Impfreaktionen.
Trisomie 21
- In Bezug auf COVID-19 werden Erwachsene mit Trisomie 21 als besonders gefährdete Personen eingestuft. Sie können in der Phase 2b geimpft werden. Jeder Erwachsene mit Trisomie 21, der nicht in einer Einrichtung lebt und gegen Covid 19 geimpft werden möchte, kann seinen behandelnden Arzt kontaktieren oder sich im Sekretariat des „Service Evaluation et Rééducation Fonctionnelles“ im Centre Hospitalier in Luxemburg (CHL) per E-mail an sec.eval@chl.lu oder per Telefon an 4411 3203 melden, um auf eine diesbezügliche Liste eingetragen zu werden. Die Einwohner von Wohnheimen oder anderen Einrichtungen werden oder wurden dort geimpft. Die Impfungen in der Phase 2b sind nicht für andere Familienmitglieder. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat von Trisomie21 Lëtzebuerg asbl., per Mail : info@trisomie21.lu oder per Telefon: 26 78 74 51
Barrierefreiheit und Impfung:
- Finden Sie anbei Informationen zur Impfung in Leichter Sprache, sowie eine Vorlage der Impfeinladung in Leichter Sprache. Die Impfzentren sind barrierefrei gestaltet und mit Rollstuhl befahrbar. Falls nötig kann eine Person bei ihrem Besuch im Impfzentrum begleitet werden. Im Falle einer Hörschädigung ist es den Impfzentren möglich, die Unterstützung der Hörgeschädigten Beratung per Skype zu erhalten.
- Hörgeschädigten Beratung – Informationen zur Impfung: Hörgeschädigten Beratung informiert, dass auf ihrer Webseite Informationen zur Impfung in Deutscher Gebärdensprache und in deutscher und französischer vereinfachter Sprache zu finden sind.
Broschüre in Leichter Sprache
- EASPD (Europäischer Dachverband für Dienstleistungsanbieter für Menschen mit Behinderungen) und Inclusion Europe haben eine Broschüre zur Impfung gegen das Coronavirus in Leichter Sprache veröffentlicht. Finden Sie hier den Link zum Pdf der Broschüre.
Covid19.public.lu
Aktuelle Informationen zur Impfung finden Sie auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums.
Petition
- Petition – prioritisierte Impfung der Eltern und Begleitpersonen von Kindern mit Behinderung: finden Sie hier den Link zur Webseite einer Petition, welche fordert, dass Eltern und Begleitpersonen von Kindern mit Behinderung prioritär geimpft werden. Kinder unter 16 Jahren, welche vulnerabel sind oder eine Behinderung haben, können noch nicht geimpft werden. Daher könnte eine Impfung der nächsten Personen die Ansteckungsgefahr verringern. Sie finden weitere Informationen auf der Webseite der Petition.